Reinheitsgebot von 1516

Es ist weltbekannt und in aller Munde: unser Reinheitsgebot. 2016 feiert das Reinheitsgebot 500. Geburtstag. Das Reinheitsgebot war am 23. April 1516 im bayerischen Ingolstadt von den Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. im Rahmen einer Landesordnung erlassen worden. Galt das Reinheitsgebot zunächst nur für das Herzogtum Bayern, wurde es nach der Verkündung am 23. April 1516 von mehr und mehr Ländern übernommen und ist seit 1906 geltendes Recht in ganz Deutschland.
Das Reinheitsgebot schreibt vor, dass zur Bierherstellung nur Wasser, Malz, Hopfen und Hefe verwendet werden dürfen. Es steht für die Bewahrung einer althergebrachten Handwerkstechnik und gilt zugleich als älteste, heute noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. In Deutschland hat sich daraus über Jahrhunderte eine weltweit beachtete Braukunst entwickelt: Aus nur vier natürlichen Zutaten entsteht in über 1.400 deutschen Brauereien Tag für Tag eine weltweit einzigartige Vielfalt von über 40 verschiedenen Sorten und rund 6.000 einzelnen Biermarken. (Quelle: Deutscher Brauer Bund) Und natürlich ist auch das 1621 Bier für Friedrichstadt nach dem deutschen Reinheitsgebot von 1516 gebraut.